Allgemeine Geschäftsbedingungen für Linguisten
§1 Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Zusammenarbeit zwischen der greatcontent GmbH, Schumannstraße 2, 10117 Berlin („GC“, „wir“, „uns“), welche auf der Internetplattform www.greatcontent.com für ihre Kunden („Kunde“, „Kunden“) bestimmte Leistungen von GC betreffend u.a. die Herstellung, Korrektur und Übersetzung von individuell erstellten Texten und Inhalten anbietet (die „Plattform“), und dem Autor, der solche Leistungen als Subunternehmer für und gegenüber GC erbringt („Autor, „Autoren“ „Sie“, „Ihr“).
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Autors werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn GC diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
- GC schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Änderungen dieser AGB werden den Autoren durch GC in Textform mitgeteilt. Soweit nicht ein Widerspruch des Autors in Textform innerhalb eines Monats nach Zugang bei GC eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird GC die Autoren bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- Die AGB können in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.greatcontent.com eingesehen, dort ausgedruckt und/oder als pdf-Dokument lokal auf einem geeigneten Datenträger gespeichert werden.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungserbringung
- Diese AGB regeln im Sinne eines Rahmenvertrages die Zusammenarbeit zwischen GC und dem Autor für den Abschluss und die Durchführung von Einzelverträgen, welche die Erbringung von folgenden Leistungen zum Inhalt haben:
- Texterstellung (Copywriting): Erstellung von individuellen Texten (sogenanntes Copywriting) zu vorgegebenen Themen, Zielen, Begriffen (sogenannte Keywords).
- Korrektorat (Proofreading): Korrektur-Services (sogenanntes Proofreading) von bereits vorhandenen Inhalten (einschließlich Korrektur von Vokabular, Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Syntax).
- Lektorat (Copyediting): Bestimmte Lektorat-Services (sog. Copyediting).
- Übersetzung (Translation): Erstellung von Übersetzungen von Inhalten einer Sprache (Ausgangssprache) in eine andere Sprache (Zielsprache). - Alle der von GC gegenüber den Autoren beauftragten Leistungen (einschließlich der in dieser Ziffer 2.1 genannten Leistungen) sowie die entsprechenden Leistungsergebnisse werden im Folgenden auch die „GC Leistungen“ genannt.
- Genaue Art und Inhalt sowie etwaige Fristen und die konkrete Vergütung für die im einzelnen zu erbringenden GC Leistungen werden im Rahmen von Einzelverträgen zwischen GC und dem Autor (die „Einzelverträge“) festgelegt. Der Autor hat keinen Anspruch auf den Abschluss bestimmter Einzelverträge; und zwar weder im Hinblick auf bestimmte GC Leistungen noch im Hinblick auf die Anzahl von etwaig abzuschließenden Einzelverträgen.
- Die Regelungen dieser AGB stellen einen integralen Bestandteil der Einzelverträge dar. Soweit zwischen den Regelungen dieser AGB und den Regelungen der Einzelverträge Widersprüche bestehen, gehen die Regelungen der Einzelverträge vor.
- Der Autor wird für GC als Auftragnehmer bzw. freier Mitarbeiter tätig, unterliegt nicht der Weisungsbefugnis von GC und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Ein Arbeitsverhältnis kommt zwischen GC und dem Autor nicht zustande.
- Der Autor ist verpflichtet, die GC Leistungen persönlich zu erbringen und ist nicht berechtigt, die Leistungserbringung vollständig oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
- Die vom Autor erbrachten GC Leistungen nutzt GC nicht bzw. nicht nur für eigene Zwecke. GC kann und wird diese GC Leistungen in der Regel an Kunden weitergeben oder gegenüber sonstigen Dritten verwerten. Zwischen dem für GC tätigen Autor und den Kunden kommt jedoch keine vertragliche Beziehung mit Blick auf die GC Leistungen zustande.
§3 Anmeldung, Registrierung, Nutzung des Autoren Accounts
- Um als Autor für GC tätig zu werden, müssen Sie sich auf der Plattform als Autor registrieren und dabei diese AGB akzeptieren. Nach erfolgreicher Registrierung wird GC für Sie einen Account einrichten und freischalten (der „Autoren Account“). Ein Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nicht. Mit Freischaltung des Autoren Accounts kommt zwischen Autor und GC ein Rahmenvertrag betreffend die Erbringung von individuell zu bestimmenden GC Leistungen zustande. Ggf. müssen Sie, bevor Sie als Autor für GC auf der Plattform tätig werden, weitere Voraussetzungen erfüllen (z.B. einen Mustertext (eine Arbeitsprobe) abgeben, der der erstmaligen Einschätzung Ihrer Qualitätsstufe dient); die Einzelheiten werden auf der Plattform erläutert.
- Der Autor ist verpflichtet, die bei der Registrierung für die Plattform abgefragten Daten und Informationen vollständig und korrekt anzugeben. Für unsere Plattform dürfen sich nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als Autoren registrieren.
- Der Autor ist verpflichtet, die bei der Registrierung angegebenen Daten und Informationen in seinem Autoren Account rechtzeitig anzupassen, wenn sie sich ändern (z.B. wegen Umzugs, Änderung der E-Mail-Adresse).
- Der Autoren Account darf ausschließlich durch den registrierten Autor genutzt werden.
- Der Autor ist verpflichtet, sein Passwort für den Autoren Account sorgfältig aufzubewahren und den Zugang zu seinem Autoren Account sorgfältig zu sichern. Er trägt dafür Sorge, dass kein unberechtigter Dritter Kenntnis vom Passwort erlangt. Der Autor ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und es unverzüglich zu ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Autor ist verpflichtet, GC unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Autoren Account von Dritten missbraucht wurde. Ist ein weiterer Missbrauch zu befürchten, hat der Autor gegenüber GC die Sperrung seines Autoren Accounts anzuzeigen („Sperranzeige“) in Textform an support@greatcontent.com, Der Autor haftet gegenüber GC für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der vorgenannten Pflichten entstehen. Der Autor haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Autoren Accounts vorgenommen werden, auch für missbräuchliche Aktivitäten Dritter, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu verantworten.
§4 Vertragsschluss zwischen Autor und GC betreffend Einzelverträge
- Einzelauftragsanfragen werden über die Plattform in den Autoren Account des Autors eingestellt. Gleichzeitig wird dem Autor eine Auftragsanfrage-E-Mail zugesendet.
- Der Autor verpflichtet sich, die in seinem Autoren Account eingestellten Einzelauftragsanfragen schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb der auf der Plattform mitgeteilten Fristen, über das entsprechende Antwort-Tool der Plattform zu beantworten. Insbesondere hat der Autor mitzuteilen, ob er bereit ist, den entsprechenden Einzelauftrag anzunehmen oder nicht oder, ob er den offerierten Einzelauftrag nur zu geänderten Bedingungen (z.B. längere Bearbeitungsfrist) annehmen würde. Dem Autor steht es frei, Einzelauftragsanfragen abzulehnen. Die Entscheidung darüber liegt im freien Ermessen des Autors.
- Gegebenenfalls werden sich GC und der Autor über genaue Art und Inhalt der jeweiligen GC Leistung, einschließlich etwaiger Fristen und Vergütung („Leistungskonditionen“) abstimmen. Wir weisen darauf hin, dass das mehrfache Ablehnen von Einzelauftragsanfragen dazu führen kann, dass GC dem entsprechenden Autor nicht mehr oder nur noch unregelmäßig Einzelauftragsanfragen übermittelt. Ein Einzelvertrag zwischen GC und dem Autor über die Erbringung der jeweiligen GC Leistungen kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Autor von GC eine Benachrichtigung erhält, in der dem Autor die Annahme des Einzelvertrages mit den Leistungskonditionen durch GC bestätigt wird.
§5 Pflichten des Autors
- Der Autor hat dafür Sorge zu tragen und steht dafür ein, dass die von ihm erstellten Texte nicht:
- Rechte Dritter (insb. Marken- und andere Kennzeichenrechte, Urheberrechte) verletzen; und
- rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen oder gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch oder persönlichkeitsverletzend sind. - Soweit das Vorstehende aufgrund der Vorgaben oder des Verhaltens von GC vom Autor nicht eingehalten oder nicht erfüllt werden kann, hat der Autor dies GC unverzüglich über die dafür auf der Plattform vorgesehene Kontaktmöglichkeiten zu melden. GC wird in diesem Fall entscheiden, wie weiter vorzugehen ist und den Autor entsprechend informieren.
- Die Autoren verpflichten sich gegenüber GC, dass es sich bei den von ihnen zu erstellenden Texten um einzigartige, neue Inhalte handelt, die mindestens den nachfolgenden Kriterien entsprechen:
- die Texte müssen eigenständig durch den Autor angefertigt worden sein; und
- die Texte dürfen nicht, auch nicht zu Teilen, aus fremder Quelle stammen. - Der Autor ist verpflichtet, einen fehlerfreien Text bzw. eine fehlerfreie GC Leistung zu liefern, welches insbesondere keine Fehler mit Blick auf Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung sowie Satzbau enthält.
- Besteht hinsichtlich der in im Text bzw. der GC Leistung enthaltenen Darstellungen von Personen und Ereignissen das Risiko einer Rechts-, insbesondere einer Persönlichkeitsrechtsverletzung, so wird der Autor GC hierauf bei Ablieferung der GC Leistung hinweisen.
- Der Autor ist verpflichtet, die gesetzlichen, insbesondere die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen seines Wohnsitzlandes in eigener Verantwortung einzuhalten. Er verpflichtet sich in diesem Zusammenhang insbesondere zur Erteilung der vollständigen und fristgerechten Angaben sowie zur fristgerechten Einreichung seiner Sozialversicherungs- und Steuererklärungen gegenüber den zuständigen Stellen in seinem Wohnsitzland. Der Autor stellt GC von zumutbaren Kosten, Ausgaben und etwaigen Steuern, Strafen, Schadenersatzleistungen und sonstigen Verbindlichkeiten frei, für die GC aufgrund einer Verletzung gegen diese Bestimmung in Anspruch genommen wird; es sei denn, die Verpflichtung bzw. der Anspruch zu Lasten von GC entsteht aufgrund von Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Unterlassen auf Seiten von GC.
§6 Kommunikation mit GC und mit Kunden
- Der Autor darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch GC keinen Kontakt zu den Kunden aufnehmen; es sei denn, es handelt sich um eine im Rahmen des Einzelvertrages vereinbarte Leistungserbringung, die einen direkten Kontakt mit dem Kunden vorsieht.
- Für die Dauer dieses Rahmenvertrages verpflichtet sich der Autor, nicht für die Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig zu werden und sich von diesen auch nicht als Arbeitnehmer anstellen lassen, soweit eine entsprechende Tätigkeit Leistungen umfassen würde, die den GC Leistungen identisch sind oder ihnen im Wesentlichen entsprechen.
- Ein Verstoß gegen die Regelungen dieser Ziffer 6. stellen jeweils einen wichtigen Kündigungsgrund i.S.d. Ziffern 12.4 und 12.5 dar.
§7 Ablieferung der GC Leistung durch den Autor
- Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, hat der Autor die GC Leistung nach Fertigstellung abzuliefern, indem er das entsprechende Dokument an GC über die Plattform übermittelt. Die Übermittlung an GC gilt als Zeitpunkt der Ablieferung der jeweiligen GC Leistung.
- Soweit es sich um abnahmefähige Leistungen handelt und sich GC nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab der Ablieferung zur Abnahme erklärt, gelten die jeweiligen GC Leistungen auch ohne ausdrückliche Abnahme als abgenommen. Als angemessener Zeitraum im Sinne der vorgenannten Regelung gilt in der Regel ein Zeitraum von mindestens drei Werktagen ab Kenntnisnahme von GC von der Ablieferung der GC Leistung.
§8 Korrekturen/ Mängelrechte
- Sollte die abgelieferte GC Leistung fehlerhaft sein, kann GC gegenüber dem Autor Korrekturen oder Überarbeitungen oder sonstige Mängelbeseitigung (nachfolgend insgesamt „Mängelbeseitigung“) verlangen. Der Autor wird die Mängelbeseitigung schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Werktagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Mängelbeseitigungsverlangens, durchführen. Andernfalls hat GC das Recht vom Einzelvertrag zurückzutreten.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§9 Vergütung, Zahlungsmodalitäten
- Soweit nicht anders vereinbart, ergeben sich alle Bestandteile der Vergütung und die Höhe der Vergütung im Hinblick auf GC Leistungen aus der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung der Preisliste von GC. Die vereinbarte Vergütung wird dem Autor jeweils nach vollständiger und fristgerechter Leistungserbringung nach dem Einzelvertrag und nach seiner Rechnungslegung gegenüber GC auf seinem Autoren Account gutgeschrieben. Gegebenenfalls kann der Autor GC zur Erstellung der jeweiligen Rechnungen ermächtigen.
- Die Vergütungen gegenüber dem Autor sind jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer geschuldet.
- Während der Laufzeit des Vertrags kann der Autor sich sein bestehendes auf seinem Autoren Account befindliches Guthaben jederzeit auszahlen lassen. Der genaue Zeitpunkt der Auszahlung wir dem Autor dabei nach Anforderung einer Zahlung auf der GC Plattform mitgeteilt. Bei einer Beendigung des Vertrags wird GC dem Autor sein gesamtes Restguthaben auszahlen.
- GC behält sich das Recht vor, Auszahlungen an Autoren nur gegen einen Nachweis der Gewerbeanmeldung und/oder dem Nachweis zur Anerkennung des Status als Freiberufler zu tätigen.
§10 Rechteeinräumungen an den Leistungen des Autors
- Der Autor überträgt alle übertragungsfähigen Rechte und Ansprüche an den Leistungsergebnissen, die der Autor im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit für GC erbringt („Tätigkeitsergebnisse“), auf GC, so dass GC Inhaberin sämtlicher Tätigkeitsergebnisse (und der entsprechenden Rechte und Ansprüche) wird, ohne dass es eines weiteren Übertragungsakts bedarf.
- Wenn und soweit Tätigkeitsergebnisse (bzw. die entsprechenden Rechte und Ansprüche an und auf die Tätigkeitsergebnisse) nicht als solche übertragbar sind (z.B. im Fall von urheberrechtlich geschützten Tätigkeitsergebnissen), räumt der Autor GC unwiderruflich das ausschließliche Recht ein, solche Tätigkeitsergebnisse auf alle bekannten Nutzungsarten räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt zu nutzen und zu verwerten. Die vorstehende Rechteinräumung gilt auch für noch unbekannte Nutzungsarten; Autor insoweit zwingend zustehende Rechte, z.B. nach § 31a UrhG bleiben unberührt.
- Insbesondere, aber nicht beschränkt hierauf, umfasst die vorstehende Rechteinräumung unter Ziffer 10.2 Folgendes:
- das Recht der Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung der Tätigkeitsergebnisse oder Teile davon, insbesondere unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitaler und interaktiver Systeme (z.B. Internet, Webseiten, E-Mail, CD-ROM, CD-I, E-Book und sonstige Formen des electronic publishing);
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ungeachtet des Mediums, insbesondere das Recht, die Tätigkeitsergebnisse elektronisch, ganz oder teilweise, zu übertragen und/oder der Öffentlichkeit oder geschlossenen Benutzerkreisen in einer Weise zugänglich zu machen, dass sie diesen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, insbesondere zum Einzelabruf, zur Wiedergabe auf Bildschirmen oder anderen Lesegeräten und/oder zum Download, Abspeichern und/oder Ausdruck beim Nutzer, jeweils auch per Funk, über das Internet, über Online-Dienste und/oder über beliebige interne oder externe Netzwerke (insbesondere WAN, LAN, W-LAN);
- das Recht, die Tätigkeitsergebnisse zu bearbeiten, umzugestalten und/oder auf sonstige Art und Weise zu verändern oder weiterzuentwickeln, insbesondere zu kürzen, fortzusetzen, zu ergänzen und/oder neu zu arrangieren;
- das Recht zur Online-Übertragung und das Recht zur Online-Wiedergabe, also das Recht, die Tätigkeitsergebnisse elektronisch, ganz oder teilweise, drahtgebunden, über Fernleitungen oder draht- oder kabellos, insbesondere über das Internet, das WWW oder über andere Online-Dienste, über Cloud Services und/oder über beliebige interne oder externe Netzwerke (insbesondere WAN, LAN, W-LAN) oder per Funk Dritten zugänglich zu machen, zu versenden oder zu übertragen, insbesondere zum Einzelabruf, per E-Mail und/oder im Rahmen einer Push-Applikation, und/oder die Tätigkeitsergebnisse auf diesem Weg zu übertragen, zu senden und/oder öffentlich wiederzugeben;
- das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) für alle Druckausgaben wie auch körperlichen elektronischen Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachfassungen (insbesondere des Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung in allen Formen), das Vortrags- und Aufführungsrecht, das Senderecht;
- das Recht, die Tätigkeitsergebnisse digitalisiert im Rahmen einer Datenbanknutzung zu erfassen und auf Speichermedien gemeinsam mit anderer Software oder allein auf beliebigen Datenträgern oder Speichermedien zu speichern, zu bearbeiten und diese Datenträger zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten oder zu verleihen;
- das Recht, die Tätigkeitsergebnisse ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu verschenken und/oder zum Verkauf, zur Miete, zur Leihe oder als Schenkung anzubieten und/oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich zu jedweder Art der Nutzung zur Verfügung zu stellen und/oder zu verbreiten. - GC ist zur Weiterübertragung der ihr vorstehend übertragenen oder eingeräumten Rechte an Dritte (insbesondere an Kunden) oder zur Einräumung von einfachen oder ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten an Dritte (insbesondere an Kunden) befugt und zwar jeweils vollständig oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend, entgeltlich oder unentgeltlich.
- GC nimmt Urheberpersönlichkeitsrechte für die Autoren wahr und wird auf diese Urheberpersönlichkeitsrechte Rücksicht nehmen, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. GC ist nicht verpflichtet, den Namen der Autoren im Zusammenhang mit den Tätigkeitsergebnissen zu nennen.
- Mit der in den Einzelverträgen vereinbarten Vergütung sind die nach dieser Ziffer 10. übertragenen bzw. eingeräumten Rechte und Ansprüche abgegolten; etwaige gesetzlich zwingende Vergütungsansprüche des Autors (z.B. bei unbekannten Nutzungsarten) bleiben dem Autor vorbehalten.
- Die vorstehenden Rechtsübertragungen/ -einräumungen bestehen auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Autor und GC fort.
§11 Sperrung / Deaktivierung des Autoren Accounts
- Wir sperren den Autoren Account auf Veranlassung des Autors, insbesondere im Fall einer Sperranzeige.
- Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Autoren Account zu sperren, wenn
- der Vertrag aus wichtigem Grund von GC gekündigt werden kann;
- eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige und/oder missbräuchliche Nutzung des Autoren Accounts stattfindet oder unmittelbar droht, z.B. bei einer Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Plattform durch den Kunden oder wenn der Kunde einem unberechtigten Dritten die Zugangsdaten zu seinem Autoren Account überlässt. - GC ist berechtigt, den Autoren Account zu deaktivieren, wenn dieser vom Autor innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 365 Tage nicht benutzt wird.
§12 Vertragsdauer und Kündigung
- Der mit der Freischaltung des Autoren Accounts zustande gekommene Rahmenvertrag gilt auf unbestimmte Zeit.
- Jede Partei ist berechtigt, den Rahmenvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen wird mit dem Wirksamwerden einer solchen Kündigung auch der Autoren Account des Autors deaktiviert.
- Die Wirksamkeit und die Laufzeit von Einzelverträgen werden von einer ordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages nicht berührt. In diesem Fall (i) gelten diese AGB mit Blick auf solche Einzelverträge bis zu der Erfüllung dieser Einzelverträge fort, und (ii) wird der Autoren Account des Autors erst nach der entsprechenden Erfüllung dieser Einzelverträge deaktiviert.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung des Rahmenvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer Kündigung des Rahmenvertrags aus wichtigem Grund (i) enden auch alle Einzelverträge automatisch, und (ii) wird der Autoren Account unverzüglich deaktiviert.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung von Einzelverträgen aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§13 Zulässige Nutzung der Plattform
- Sämtliche Elemente der Plattform, d.h. Daten und Materialien einschließlich Bilder, Grafiken, Illustrationen, Designs, Symbole, Fotos, Texte und sonstigen Abbildungen (im Folgenden zusammen „Content“) stehen in unserem Eigentum oder im Eigentum von uns bzw. der Lizenzgeber und sind durch das Urheberrecht, das Markenrecht und/oder sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.
- Jegliche andere Nutzung und/oder Vervielfältigung des Content, ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von uns, verstößt gegen geltendes Recht und ist gemäß diesen AGB untersagt.
- Die Verwendung von automatisierten Systemen oder Software zum Extrahieren von Daten von der Plattform, insbesondere für gewerbliche Zwecke, ist untersagt.
§14 Verfügbarkeit/ Systemausfall
- Wir sind bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Wir übernehmen hierfür jedoch keine Gewährleistung. Die Nutzung kann zeitweilig eingeschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. GC berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Kunden, wie z.B. durch Vorabinformationen.
- Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Plattform, das Zustandekommen von Vertragsabschlüssen oder andere Funktionen der Plattform behindert, werden die Kunden in jeweils geeigneter und angemessener Form informiert.
§15 Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Rahmen des Erforderlichen gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§16 Haftung
- GC haftet gegenüber den Autoren jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in Ziffer 16. „Schadensersatz“): Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie durch GC; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
- GC haftet gegenüber Autoren außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflicht auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche der Autoren auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Im Übrigen sind etwaige Ansprüche auf Schadensersatz der Autoren gegen GC – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sachmangels, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (z.B. i.S.v. § 311 Abs. 2 BGB) durch GC, GCs gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
- Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von GC eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GC.
- Der Autor ist für die regelmäßige und angemessene Sicherung seiner Daten im Autoren Account nach dem Stand der Technik verantwortlich. Bei einem von GC verschuldeten Datenverlust haftet GC, wenn kein Fall von Ziffer 16.1 oder 16.2 gegeben ist, nur für die Kosten (i) der Vervielfältigung der Daten von den vom Autor zu erstellenden Sicherheitskopien und (ii) der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung verloren gegangen wären.
- Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen, z.B. nach §§ 8 – 11 TMG, bleiben unberührt.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Autoren ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Autors beträgt ein Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste; es sei denn, GC hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
§17 Geheimhaltung
- Der Autor verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen und im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für GC bekannt gewordenen Informationen und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (die „Vertraulichen Informationen“) vertraulich zu behandeln und Vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die vorstehende Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn die Vertraulichen Informationen
- dem Autor bereits vor ihrer Überlassung bekannt waren,
- öffentlich zugänglich sind oder ohne Verschulden des Autors öffentlich zugänglich werden, und/oder
- soweit die Informationen aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer gerichtlichen bzw. behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen. - Nachweispflichtig für das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist der Autor.
- Die vorstehende Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit GC fort.
§18 Sonstiges
- Auf diese AGB ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss (i) der Regeln des Internationalen Privatrechts, und (ii) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Berlin, Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung bzw. dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke.
- Allein die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich. Anderssprachige Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken.
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